DIAMOS Kunden auf der sicheren Seite:
Aktion und Flexibilität sind bei DIAMOS Gesetz
DIAMOS setzt zeitkritische Änderungen vor dem Hintergrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 und des Investmentmodernisierungsgesetzes souverän um
Sulzbach, 14.01.2004
Die erst Ende 2003 bekanntgegebenen rechtlichen Änderungen auf Basis des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 und des Investmentmodernisierungsgesetzes betrafen DIAMOS Kunden sowohl im Bereich der Depotbuchhaltung als auch in der Fondsverwaltung.
Trotz der sehr kurzen Umsetzungszeit ist es DIAMOS gelungen, die ab dem 1. Januar 2004 notwendigen Modifizierungen rechtzeitig zu realisieren.
Hierdurch konnte für DIAMOS Kunden termingerecht eine reibungslose Geschäftsabwicklung unter Berücksichtigung der neuesten Gesetzesgrundlagen sichergestellt werden.
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